Schulden zur Krisenbewältigung?

Wenn wir aktuell als EU (und andere staatliche Einheiten) klassisch Schulden aufnehmen, dann müssen wir die irgendwann (evtl. gar mit Zinsen) zurück zahlen. An wen? Na an Privatleute und Banken, die bereits jetzt vermögend sind, sonst könnten sie ja nix ausgeben/verleihen/investieren. Wenn das von normalen Steuerzahler*innen eingesammelt werden muss, wäre ja äußerst hart und ungerecht. (Das wäre dann wohl leider der Moment, an dem die AfD und ähnliche wie Phoenix aus der Asche ihres aktuellen Tiefs erstehen würde und erneut NICHT die wahren Missstände anprangerten, aber von Missständen, die alle spüren, profitierten.)

Also könnten doch (im Sinne der Modern Monetary Theory – MMT) die Zentralbanken einfach jetzt Geld mit vollen Händen austeilen (Stichwort Helikoptergeld). Das gäbe natürlich faktisch eine Inflation. die würde aber erst durchschlagen, wenn die Wirtschaft sich normalisiert. Und dann kann die Zentralbank die Geldmenge ja wieder reduzieren, Geld einziehen. Am besten per Negativzins, um Vermögen abzuschmelzen. Denn Zahlungen während der Krise gehen ja hauptsächlich an bereits Vermögende: wenn wenig Produktion und Dienstleistung entsteht und konsumiert wird, ist auch wenig Arbeit da. Und wer sein Geld durch Arbeit verdient, leidet. Wer hingegen leistungslose Einkommen hat (Mieteinnahmen, Dividenden, Aktienkauf, Geld verleihen) muss weiterhin bedient werden. – Wenn das zusätzlich ausgegebene Geld also genau an den stellen wieder eingesammelt würde, wo es sich dadurch konzentriert, wäre nur gerecht.

Um das klar zu stellen: die Zentralbank gibt zusätzliches Geld ins System, dieses fließt hin zu den vorhandenen Vermögen und wird dann wieder abgeschöpft. Es wird also nicht „den Reichen“ etwas weggenommen, von dem alle profitiert haben, sondern es wird übergangsweise der Kreislauf am Leben gehalten und genau das, was dafür zeitweise geschaffen wurde, wieder eingezogen. Darin besteht kein moralisches Problem. Vielleicht könnte man sogar eine Grenze für Vermögen einziehen und den Negativzins erst „erheben“, wenn die betreffende Summe bspw. 100.000€ überschreitet. Zusätzlich mit der Ausnahme, dass staatliche und gemeinnützige Institutionen sowie Firmen mit einem gewissen Schlüssel aus Angestellten zu Jahresgewinn ausgenommen werden. Wer also selbst eine relevante Rolle für das Gemeinwesen erfüllt, bleibt von Negativzins verschont.

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